18. März S4G – 25. März Pzf & GWA

Guten Tag geschätzte Kameraden und Besucher

Der UOV Leu hat gleich zwei Ausbildungswochenenden hinter sich. Am 18. März wurde der gesamte Tag mit dem Sturmgewehr-ZF (S4G) geschossen. Es hat an diesem Tag nur ein Mal geregnet, sodass es im Vergleich  zum ersten ZF-Ausbildungstag doch ziemlich erschwert wurde das Ziel auf grössere Distanz zu treffen. Es konnten viele neue Erfahrungen gesammelt werden um auch bei starkem Regen das Ziel zu treffen.

Am 25. März war das Wetter wunderbar sonnig und die Teilnehmer wurden am Morgen auf Anlernstufe in die Panzerfaustthematik eingeführt und konnten anschliessend die ersten Erfahrungen mit dem Einsatzlauf  auf 100m sammeln. Am Nachmittag ging das Programm mit dem Granatwerferaufsatz (GWA) für das Sturmgewehr weiter. Es wurde mit 40mm U-Pat geschossen. Am Schluss des Tages waren die Teilnehmer mit beiden Waffen in der Lage ein stehendes Ziel auf bis zu 100m zu treffen.

Kameradschaftliche Grüsse

EU-Waffenrichtlinie

Geschätzte Kamerade und Besucher

Gestern wurden die Verschärfungen des EU-Waffenrechts beschlossen. Unsere Bundesrätin Sommaruga würde diese wohl lieber gestern als heute bereits abgenickt wissen. Wir listen Euch hier die wichtigsten Änderungen auf welche da kommen sollen:

• Einsetzung einer Behörde, welche regelmässig kontrollieren muss, ob deaktivierte Waffen auch tatsächlich dauerhaft unbrauchbar sind;

• Registrierung aller wesentlichen Bestandteile von Waffen sowie aller deaktivierten Waffen; die Einführung eines nationalen Waffenregisters hat der Souverän bisher abgelehnt und setzt vielmehr auf die Verknüpfung der kantonalen Register;

• Informationsaustausch innerhalb der EU bzw. den Schengen-Staaten, damit Personen, die in einem Land keine Waffe erwerben dürfen, nicht auf ein anderes Land ausweichen können;

• eine Behörde soll auch bei Online-Käufen zwischengeschaltet werden;

• Sturmgewehre mit Magazinen von mehr als 10 Schuss sollen verboten werden; derzeit sind Magazine mit bis zu 20 Schuss oder mehr in der Schweiz in Gebrauch;

• Waffenbesitzer sollen einen Bedürfnisnachweis erbringen müssen, um eine Waffe behalten zu dürfen, bzw. Neuerwerber müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen; auch dies hat der Souverän bereits abgelehnt;

• regelmässige medizinisch-psychologische Tests für Waffenbesitzer sollen eingeführt werden, gemäss aktuellem Stand jedoch nicht zwingend sein; es ist nur eine Frage der Zeit, bis schärfere Vorgaben erfolgen werden;

• Waffenhalter sollen verpflichtet werden, Mitglied in einem Schützenverein zu werden und eine Teilnahmepflicht erfüllen müssen;

• wer die Bedingungen an den Waffenbesitz nicht mehr erfüllt, soll verpflichtet werden, die Waffe entschädigungslos abzugeben.

Es ist eine grobe Missachtung des Volkswillens der Abstimmung im 2011; Schutz vor Waffengewalt. Unsere Polizeikorps und Grenzwache sind notorisch unterbesetzt, aber für solchen bürokratischen Unsinn sollen dann wieder neue Stellen geschaffen werden, oder aber es steht bereits die nächste Verbots-Abschaffungwelle an da diese Bürokratie gewaltige Kosten verursachen wird. Nicht eine einzige Massnahme richtet sich gegen den Terrorismus und den illegalen Waffenhandel.

Wir werden diese Verschärfungen mit all unserer Kraft bekämpfen und notfalls ein Austritt oder Ausschluss aus Schengen in Kauf nehmen.

Kameradschaftliche Grüsse

UOV Leu

EU beschliesst via Schengen strengeres Waffenrecht

Geschätzte Kameraden und Besucher

Es ist nun beschlossene Sache! Die EU verschärft Ihr Waffenrecht und die Schweiz muss diese Verschärfungen übernehmen, da sie Schengen-Mitglied ist. Es obliegt nun unserem Bundesrat unsere hiesigen Gesetzte den Vorgaben anzupassen und selbst noch auszulegen.

Die neuen Regeln wurden unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung eingeführt, wenn auch keine einzige Massnahme damit ergriffen wird um den illegalen Handel zu bekämpfen. Es trifft ein Mal mehr ausschliesslich den Legalwaffenbesitzer. Die sogenannte Ausnahme für Schweizer, welche von BR Sommaruga bekannt gegeben wurde kann man als mutwillige Täuschung bezeichnen. Künftig dürfen nur noch ehemalige Soldaten welche ihren Dienst vollständig abgeleistet haben Ihr Sturmgewehr behalten; die Schweizer Schützenfeste stehen vor dem Aus. Was die EU-Turbos und Waffengegner Sommaruga, Galladé und Lang hier beim eigenen Stimmvolk nie geschafft haben wird nun via Brüssel doch den Weg ins Gesetz finden. Der Volkswille wird missachtet und ist Wasser auf die Mühlen der EU-Kritiker.

Für viele dürfte unterdessen das Mass voll sein und diese Entwaffnung der berühmte Tropfen sein, welcher das Fass zum überlaufen bringen könnte. Ein Referendum und ein damit riskierter Schengen-Austritt ist keineswegs mehr ein theoretisches Risiko. Es gilt nun abzuwarten wie Bern die neuen Vorgaben umzusetzen gedenkt. Bei der in der Verantwortung stehenden Bundesrätin dürfen die Erwartungen allerdings nicht sehr hoch sein. Es gilt jetzt auf allen erdenklichen Ebenen der Politik Druck zu machen. Wir werden zusammen mit der restlichen Waffenlobby unseren Beitrag leisten um dieses Diktat zu bekämpfen, notfalls mittels Unterstützung eines Referendums zum Schengen-Austritt.

Kameradschaftliche Grüsse

UOV Leu