EU diktiert der Schweiz erneut die Regeln für den Waffenbesitz
Nach langen Verhandlungen haben sich EU-Kommission, Europaparlament und Mitgliedstaaten auf neue Regeln geeinigt. Bis Ende Jahr soll der dargestellte Kompromiss durch die Vertreter der Mitgliedstaaten im EU-Rat und im IMCO-Ausschuss endgültig verabschiedet werden.
Anschliessend wird er dem Parlament auf seiner monatlichen Plenartagung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt und muss dann noch vom EU-Ministerrat formell akzeptiert werden. Wenn alles wie geplant verläuft dürften die neuen Bestimmungen bis Ende 2018 geltendes Recht sein. Das hier sind die Beschlüsse im Wesentlichen:
Für Privatleute verboten sind nun künftig:
- vollautomatische und militärische Waffen
- vollautomatische Waffen, die zu halbautomatischen umgebaut wurden
- Kurzwaffen mit Magazinen von mehr als 20 Schuss und Langwaffen mit mehr als zehn Schuss
- halbautomatische Langwaffen, die ohne Änderung ihrer Funktion auf eine Gesamtlänge von weniger als 60 Zentimeter verkürzt werden können
Was das genauer bedeutet hat das „Forum Waffenrecht“ erläutert -> siehe untenstehenden Link. Jedes Schengen-Mitglied ist für die konkrete Auslegung im Land selbst verantwortlich. Es gilt nun den Druck auf unsere Politiker, ganz speziell auf BR Samaruga wieder aufzubauen / zu erhöhen um dieses EU-Diktat so weit wie möglich auszulegen und unter Umständen bei künftigen Abstimmungen das gesamte Schengen-Abkommen an sich zu hinterfragen.
Kameradschaftliche Grüsse
UOV Leu